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Die Straßen im "Musikerviertel (Paukengasse, Pfeifergasse, Hornistengasse, Trommlergasse, Geigergasse, Unter den Apfelbäumen, Waldhornweg)" in Ulm sind schmal und für den heutigen PKW- und LKW-Verkehr nicht ausgelegt. Parken ist auf Grund der Enge problematisch und nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. 


Die Stadt ist verpflichtet und durch das Regierungspräsidium aufgefordert worden, eine Parkregelung anzuordnen. Bei der Entscheidung hierfür sollen die Bürger einbezogen werden. Es wurden vier Vorschläge ausgearbeitet, die von den Bürgern im Musikerviertel bewertet werden sollen. Auf folgender Website der Stadt (https://www.ulm.de/leben-in-ulm/verkehr-und-mobilitaet/individualverkehr/verkehrsberuhigter-bereich) gibt es eine Übersicht, welche Regeln in einem "Verkehrsberuhigten Bereich" gelten.


Von Stadt Ulm sind für das Musikerviertel drei Alternativen entwickelt worden.

A) Tempo 30-Zone mit Gehweg (Ist-Zustand beibehalten, kein legales Parken, ohne Einbahnstraßenregelung)

B) Verkehrsberuhigter Bereich (VB) mit gekennzeichneten Parkplätzen ohne Einbahnstraßenregelung

C) Verkehrsberuhigter Bereich (VB) mit gekennzeichneten Parkplätzen mit Einbahnstraßenregelung


Diese Alternativen können von den Bürgern bis zum 11.12.2020 in diesem Beteiligungsportal bewertet werden.


Wer keine Einwände oder Bedenken zu einer Alternative hat, bewertet diese mit "0" (keine Einwände) Ist man total gegen einem Vorschlag, vergibt bewertet man diese mit "10" (totale Ablehnung). Je nach Stärke der Bedenken kann mit Zwischenstufen von "1" bis "9" bewertet werden. 

Das Prinzip ist nachstehend verdeutlicht, wobei die Vorschläge in diesem Fall bereits durch die Stadt erarbeitet wurden.
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